Guten Morgen, nachdem es am Wochenende hitzige Diskussionen in einer Facebook Gruppe gab, und dort Informationen verbreitet wurden die ich laut eigener Erfahrung nicht teilen kann, habe ich den gestrigen Tag genutzt um mich auf aktuellen Stand zu bringen.
Eins schon mal vorab, wer als Rentner nach Ungarn zieht, hat keine Abzüge zu erwarten!
Wer als normaler Alltagsrentner seinen Wohnsitz ins europäische Ausland verlegt muss keine Rentenkürzung befürchten. Bei Erwerbsunfähigkeit kann dies anders aussehen. Hier spielt der Grund für die Erwerbsunfähigkeit eine Rolle. Ist der Hintergrund rein medizinisch muss der Rentner auch hier keine Sorgen haben. Spielt bei der Entscheidung aber der deutsche Arbeitsmarkt mit rein, heißt aufgrund der Erkrankung ist der Arbeitsmarkt ihm verschlossen. In diesem Fall kann es passieren, bei dauerhaften Umzug ins Ausland, das nur noch eine teilweise Erwerbstätigkeit Rente gezahlt wird. Grund ist der potentiell anders strukturierte Arbeitsmarkt im Ausland.
Als Erwerbsunfähigkeitsrentner bitte vorab genau informieren.
Der Umzug ins Ausland muss dem Rententräger rechtzeitig mitgeteilt werden. Auch eine eventuelle neue Bankverbindung. Ich empfehle trotzdem ein Eurokonto, da ansonsten der Wechselkurs oder Umrechnungsgebühren zu euren Lasten gehen.
Zum Thema Grundrente habe ich allerdings noch keine Informationen gefunden, kennt sich jemand wirklich aus? Bitte nicht ich habe gehört oder gelesen. Offizielle Informationen mit Quelle wo man es nachlesen kann sind herzlich willkommen.
Alles was ich hier geschrieben habe, habe ich auf dieser Seite gefunden. Ich hoffe ich konnte Euch ein wenig weiter helfen.